Sturm (Federweißer)

Sturm ist immer rot - weiß - rot

Teilweise gegorener Traubenmost darf als Sturm für den unmittelbaren menschlichen Verbrauch in Verkehr gebracht werden, wenn er ausschließlich aus Trauben stammt, die in Österreich geerntet und verarbeitet wurden. Ein Inverkehrbringen darf zwischen 1. August und 31. Dezember des jeweiligen Erntejahres erfolgen, solange sich das Erzeugnis im Zustand der Gärung befindet. Die Gärung darf jedoch im Zuge der Behandlung gehemmt oder unterbrochen und vor der Abgabe an den Verbraucher wieder eingeleitet werden. 

Unser Sturm ist frisch, naturbelassen und geschmackvoll

Unser Sturm wird jede Woche frisch gepresst per Kühlspedition geliefert. Es gibt ihn nur von Ende August bis Anfang November. Wir bitten um Vorbestellung, da der Sturm ungekühlt nur begrenzt lagerfähig ist. Die Flaschen haben einen offenen Gärverschluß und dürfen nur stehend transportiert werden, 

ein Versand per Paketdienst ist daher leider nicht möglich.